Als stellvertretende Schulleitung und Lehrkraft an einem Berufsförderungswerk habe ich die Qualität der Ausbildung zukünftiger Podologen verantwortet. Zwei Jahre lang werden die Teilnehmer intensiv in Theorie und Praxis geschult, um schließlich optimal ausgebildet und vorbereitet Patienten behandeln zu können. Podologie ist ein anerkannter medizinischer Heilberuf, der nur mit bestandenem Staatsexamen ausgeübt werden darf. Im Gegensatz zur medizinischen Fußpflege ist Podologie eine geschützte Berufsbezeichnung, deren Qualifikation vom Podologiegesetz garantiert wird.
Durch meine Qualifikation als Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Podologie kann ich Patienten eigenverantwortlich aufnehmen, diagnostizieren, behandeln und private Rezepte ausstellen. Eine ärztliche Anweisung ist nicht nötig.
Ich bin zudem eingetragene Ausbilderin für Spangentherapie der Systeme VHO und 3TO, Ernährungsberaterin für Diabetiker (KV) sowie examinierte Gesundheitspflegerin (Krankenschwester). In meiner Privatpraxis behandele ich ausschließlich nach Termin.
Heidrun von Faber du Faur
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